AGB für Seminarteilnehmer

des Vereins EULEAD – European Club for Excellence in Leadership and Management

Vers. 04

Geltungsbereich:

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verein EULEAD – European Club for Excellence in Leadership and Management (im Folgenden kurz „EULEAD“) und den Vertragspartnern/Kunden/Teilnehmern (im Folgenden kurz „Vertragspartner“). EULEAD erklärt, ausschließlich unter Geltung dieser AGB tätig zu werden und Verträge abzuschließen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Allgemeines:

Die EULEAD ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des Vereinsgesetzes und ist unter der
ZVR-Zahl: 410076887 im Zentralen Vereinsregister des Bundesministeriums für Inneres registriert. Die EULEAD bietet insbesondere Seminare im Leadership und Management Bereich (im Folgenden kurz „Veranstaltung“) an.

Vertragsabschluss/Anmeldung:

  • EULEAD Angebote sind ausschließlich freibleibend und unverbindlich. Allfällige Änderungen welcher Art auch immer bleiben vorbehalten. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt der Vertragspartner verbindlich sein Vertragsangebot. Sofern für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes angegeben ist, sind Anmeldungen schriftlich, d.h. per Post, E-Mail oder über die Homepage www.eulead.at vorzunehmen. Die Annahme der Anmeldung erfolgt erst durch Zusendung einer Anmeldebestätigung durch die EULEAD per E-Mail, Telefax oder Post an den Vertragspartner.
  • Die Anmeldungen werden durch die EULEAD in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.

RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Für Fern- und Auswärtsgeschäfte iSd Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gilt:

Der Vertragspartner hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner den Widerruf des Vertrages mittels einer eindeutigen Erklärung (zB mittels eines per Post versandten Briefes oder E-Mail) gegenüber EULEAD (c/o Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Dr.-Karl-Lueger-Platz 5, +43 664 3134741,office@eulead.at) bekanntgeben. Der Vertragspartner kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular auf der Website von EULEAD unter www.eulead.at verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs: Wenn der Vertragspartner den Vertrag fristgerecht widerruft, hat EULEAD ihm die in diesen Zusammenhang des Widerrufs getätigten Zahlungen, die EULEAD von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei EULEAD eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet EULEAD dasselbe Zahlungsmittel, das der Vertragspartner bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Vertragspartner wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Vertragspartner wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Tritt der Vertragspartner von einem Vertrag über eine Dienstleistung zurück, nachdem er sein Verlangen zur vorzeitigen Dienstleistungserbringung während der Widerrufsfrist erklärt und EULEAD hierauf während der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat der Vertragspartner einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von EULEAD bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entspricht.

Veranstaltungs-/Teilnahmegebühr:

  • Die Gebühr für eine Veranstaltung ist vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung zu bezahlen. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Vertragspartner eine Rechnung samt Erlagschein.
  • Allfällige Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind vom Vertragspartner selbst zu tragen.
  • Die angebotenen Preise sind Preise für die Dauer der gesamten Veranstaltung und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend.

Zahlungsfristen:

Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO exkl. USt. Die Teilnahmegebühren oder sonstigen Entgelte sind innerhalb von 10 Arbeitstagen ohne jeglichen Abzug nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Verzug:

Bei Zahlungsverzug ist die EULEAD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen und eigene Mahnkosten in Höhe von EUR 4,00/Mahnung in Rechnung zu stellen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich weiter, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen EULEADs zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht insbesondere die außergerichtlichen Kosten, die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounternehmens (nach Maßgabe der in der Verordnung des BM f. wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl 141/96, dargestellten, nach § 4 Abs. 2 dieser Verordnung valorisierten Vergütungen für Inkassodienstleistungen), sowie die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten soweit sie zweckdienlich und notwendig waren.

Absage/Terminverschiebung von Veranstaltungen:

Die EULEAD behält sich das Recht vor, sämtliche Veranstaltungen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus welchem Grund auch immer, insbesondere jedoch im Falle des Ausfalls eines Referenten bzw. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei ähnlichen schwerwiegenden Fällen abzusagen oder zu verschieben. lm Falle einer Absage durch die EULEAD werden bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren zur Gänze zurückerstattet. Erfolgt eine Terminverschiebung („Ersatztermin“) werden die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich verständigt. Sollte der Vertragspartner zum Ersatztermin zeitlich verhindert sein, ist er verpflichtet, dies unverzüglich nach Bekanntgabe des Ersatztermins bekannt zu geben. Darüber hinausgehende Ansprüche sowohl bei einer Absage als auch bei einer Terminverschiebung welcher Art auch immer, insbesondere auf Refundierung allfälliger Stornogebühren einer Unterkunft, Reisekosten oder ähnliches werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Seminarunterlagen:

Die bei den Veranstaltungen bereitgestellten Unterlagen gehen in das Eigentum des Teilnehmers über, bleiben jedoch geistiges Eigentum des Unterlagenverfassers. Eine Vervielfältigung der Unterlagen – auch firmeninterne Kopien – ist an die vorherige schriftliche Zustimmung von EULEAD gebunden.

Wenn es aufgrund von Neuerungen sinnvoll erscheint, behält sich die EULEAD das Recht vor, Kursinhalte geringfügig zu modifizieren.

Haftung:

  • Soweit gesetzlich zulässig, haftet EULEAD und seine Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (vorvertraglich, vertraglich, außervertraglich), ausschließlich, wenn ein Schaden durch EULEAD grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EULEAD ausschließlich für Personenschäden.
  • Für mittelbare Schäden, (Mangel-) Folgeschäden und entgangenen Gewinn des Vertragspartners ist jede Haftung von EULEAD ausgeschlossen.
  • EULEAD übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden welcher Art auch immer,
    gem. § 1319 und 1319a ABGB, sowie die vor, während oder nach einer ihrer Veranstaltung entstehen.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, EULEAD gegen Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos zu halten.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich die im Rahmen von Veranstaltungen die der EULEAD zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten deren Einrichtungen, Utensilien und sonstigen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich zum Ersatz von durch unsachgemäße Behandlung entstandenen Schäden.

Stornobedingungen:

  • Der Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Die Stornogebühr beträgt bei einem Rücktritt innerhalb von 24 bis 13 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 30% der Auftragssumme. Bei einem Rücktritt innerhalb von 12 bis 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der Auftragssumme und bei einem Rücktritt 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 90% der Auftragssumme. Im Fall der Stornierung am Veranstaltungstag oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung ist die gesamte Veranstaltungsgebühr zu bezahlen.
  • Die Rücktrittsfrist gilt nur dann als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung an die für die Veranstaltungsanmeldung vorgesehene Anschrift (Postadresse, Fax oder E-Mail) innerhalb der Frist eingelangt ist.
  • Veranstaltungsplätze sind schriftlich an Ersatzteilnehmer übertragbar. Wird ein Veranstaltungsplatz unter Nennung des vollständigen Namens und der kompletten Adresse des Ersatzteilnehmers bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn an einen anderen Teilnehmer übertragen, fallen keine Stornogebühren an.

Ablehnung/Ausschluss von Vertragspartnern:

  • Die EULEAD ist berechtigt, die Teilnahme einzelner Vertragspartner an Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren werden in diesem Fall zur Gänze rückerstattet.
  • Die EULEAD behält sich vor, Vertragspartner bei wissenschaftlichem Fehlverhalten, Verstoß gegen die Hausordnung oder Sicherheitsvorschriften, Verstoß gegen Gesetze oder die guten Sitten von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen oder Prüfungen auszuschließen. Entrichtete Teilnahme-/Prüfungsgebühren werden aliquot rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Stört ein Vertragspartner durch unangemessenes Verhalten den reibungslosen Ablauf, das didaktische Konzept, den Aufbau einer Veranstaltung oder den Lehrenden bei der Ausübung seiner Tätigkeit kann dieser von Lehrenden oder EULEAD Vertretern jederzeit von der Veranstaltung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung von Veranstaltungsgebühren.

Teilnahmebestätigung:

Nach Absolvierung der jeweiligen Veranstaltung erhält der Vertragspartner eine Teilnahme-bestätigung und/oder Urkunde/Zertifikat. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem der hierfür erforderliche Prozentsatz (in der Regel > 80 %) der festgelegten Veranstaltungsstunden besucht wurde und die Teilnahmegebühr einschließlich der sonstigen Kosten wie z.B. Prüfungsgebühren bezahlt worden sind. Sofern eine Prüfung vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zertifikats oder Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.

Salvatorische Klausel:

Unwirksame Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien kommen im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB überein, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand:

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen EULEAD und dem Vertragspartner gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Bei Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Regelungen.

Schlussbestimmungen:

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (i.S. d. KSchG) nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes, BGBI. Nr. 140/1979, entgegenstehen.